Häufige Fragen: Standesamtliche Hochzeit

  • Ja, jedoch muss eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland vorliegen, gemeinsam mit der der Apostille, die die Geburtsurkunde bestätigt. Beide Dokumente können auf den zuständigen Ämtern des Geburtslandes beantragt werden.

  • Nein, seit Mai 2009 können Paare in Französisch-Polynesien bereits am Tag ihrer Ankunft heiraten.

  • Um zu einer Eheschließung in Französisch-Polynesien berechtigt zu sein, müssen beide Ehepartner die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein
    • Keiner von beiden darf bereits verheiratet sein
    • Die Partner dürfen nicht gleichgeschlechtlich sein
    • Das Paar darf nicht in direkter Linie miteinander verwandt sein
    • Staatsbürger oder Einwohner Frankreichs können nicht auf Die Inseln von Tahiti heiraten
    • Die Braut und der Bräutigam müssen einen volljährigen Trauzeugen wählen (wird nötigenfalls auch vom Bürgermeisterbüro gestellt)
  • Zu allen Gebühren, die im Herkunftsland vor der Ankunft auf den Inseln von Tahiti anfallen, kommen die Kosten für die Beantragung von Dokumenten, den Übersetzer und das Anwaltshonorar dazu (umgerechnet etwa 350 bis 650 Euro).

  • Die gesamte Vorbereitung dauert ungefähr drei bis fünf Monate vom Zeitpunkt des Dokumentenantrags bis zum bestätigten Hochzeitstermin. Bitte achten Sie darauf, dass die beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden vom Datum der Ausstellung an in Französisch-Polynesien nur sechs Monate lang gültig sind. Deshalb sollten sie nicht früher als sechs Monate vor dem Hochzeitsdatum beantragt werden. Die standesamtliche Trauung im Rathaus dauert höchstens 30 Minuten.

  • Die folgenden acht Dokumente müssen mindestens 45 Tage vor der standesamtlichen Trauung (im Rathaus) vollständig nach Französisch-Polynesien gesandt werden:

  • Diese vier Dokumente müssen ins Französische übersetzt und vom französischen Konsulat beglaubigt werden, bevor sie nach Französisch-Polynesien gesandt werden:

  • Die Apostille ist ein international anerkanntes Dokument, das zur Beglaubigung eines Dokuments dient. Lesen Sie mehr über die Apostille unter: www.konsularinfo.diplo.de/urkundenverkehr

  • Falls einer der beiden Partner schon einmal verheiratet war und bereits geschieden wurde, kann er wieder standesamtlich auf den Inseln von Tahiti heiraten. Dazu muss die Scheidungsurkunde vorliegen und die Scheidung vor der neuerlichen Heirat gerichtlich vollzogen worden sein. Der Anwalt des Paares ist unter Vorlage der Scheidungsurkunde dabei behilflich, die persönliche Erklärung des Ledigenstatus zu erlangen.